Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen buchen, müssen ab 2023 mit höheren Beiträgen für die Künstlersozialkasse (KSK) rechnen. Die Abgaben steigen von 4,2 auf 5,0 Prozent.
Die Beiträge in der Künstlersozialkasse lagen von 2018 bis 2022 stabil bei 4,2 Prozent des Auftragshonorars. 2021 und 2022 gelang dies nur durch einen massiven Zuschuss des Bundes in Höhe von 117 Millionen Euro und auch 2023 zahlt der Bund ca. 59 Millionen Euro an die Künstlersozialkasse.
Hintergrundwissen zur Künstlersozialkasse
In der Künstlersozialkasse sind rund 190.000 Selbständige versichert. Im Gegensatz zu anderen Selbständigen zahlen die KSK-Versicherten nur die Hälfte des Sozialversicherungsbeitrags. Das restliche Beitragsaufkommen wird von den Auftraggebern und dem Bundeszuschuss finanziert.
Alle Unternehmen, die nicht nur gelegentlich Honorare an Künstler und Publizisten bezahlen, sind verpflichtet jährlich eine Meldung an die KSK abzugeben.