KfW Schnellkredit auch für Kleinunternehmen und Soloselbständige

Ab 9. November 2020 können auch Kleinunternehmen und Soloselbständige den KfW Schnellkredit beantragen und damit schnell einen Liquiditätsengpass überbrücken. Den Kreditantrag für den KfW Schnellkredit stellen Sie über Ihre Hausbank, der Zinssatz liegt bei 3,0 Prozent.

Voraussetzungen für den KfW-Schnellkredit

Der KfW-Schnellkredit ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Sie haben vor dem 1. Januar 2019 gegründet.
  • Das Unternehmen hat im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt. Falls Sie im Jahr 2019 einen Verlust geschrieben haben, können Sie den Kredit beantragen, wenn die das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt hat.
  • Das Unternehmen war zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten.
  • Gewinn- und Dividendenausschüttungen sind während der Laufzeit des Kredits nicht möglich.
  • Die Vergütungen für Geschäftsführer oder geschäftsführende Gesellschafter sind pro Jahr und Person auf maximal 150.000 Euro begrenzt.

Konditionen

Grundsätzlich können Sie maximal 25 Prozent Ihres Jahresumsatzes 2019 beantragen. Abhängig von der Anzahl der Beschäftigten gelten zusätzliche Höchstgrenzen:

  • maximal 300.000 Euro für Unternehmen bis zu 10 Mitarbeitern.
  • maximal 500.000 Euro für Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitern
  • maximal 800.000 Euro für Unternehmen über 50 Mitarbeitern.

Der Zinssatz für den KfW Schnellkredit beträgt für alle Unternehmen einheitlich 3,0 Prozent. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre, in den ersten beiden Jahren müssen Sie keine Tilgung leisten. Vorzeitige Tilgungen (Sondertilgungen) sind ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Sie können den Kredit für Betriebsmittel oder Investitionen verwenden. Zu den Betriebsmitteln zählen neben den Kosten für die Einkauf von Waren und Dienstleistungen auch Personalkosten und Mieten. Eine Umschuldung oder Ablösung von anderen Krediten ist nicht möglich.

Beispiele

Ein Handwerksbetrieb beschäftigt 9 Mitarbeiter und erzielte im Jahr 2019 einen Umsatz von 1,5 Mio. Euro. Das Unternehmen kann einen Schnellkredit in Höhe von bis zu 300.000 Euro abrufen (maximal 300.000 Euro für Unternehmen bis zu 10 Mitarbeitern).

Ein freiberuflich tätiger Designer erzielte 2019 einen Verlust von 20.000 Euro, 2017 und 2018 lag der Gewinn bei jeweils 45.000 Euro. Durch die Verrechnung ist der Designer antragsberechtigt. Der Umsatz 2019 lag bei 90.000 Euro, deshalb kann er einen Schnellkredit in Höhe von 22.500 Euro beantragen.

Kreditantrag

Den Kreditantrag stellen Sie über Ihre Hausbank. Im Gegensatz zu anderen Krediten soll die Hausbank keine strenge Kreditwürdigkeitsprüfung durchführen, sondern lediglich die formalen Voraussetzungen prüfen. Für den Antrag brauchen Sie nur wenige Unterlagen:

  • Den Gewinn und den Umsatz weisen Sie mit dem Jahresabschluss 2019 (Bilanz oder EÜR) nach. Falls ein Verlust erzielt wurde, benötigen Sie auch die Jahresabschlüsse der Jahre 2017 und 2018.
  • Die Zahl der Mitarbeiter weisen Sie anhand der Lohn- und Gehaltsunterlagen, Meldungen der Berufsgenossenschaft oder durch die Bestätigung eines Steuerberaters oder Lohnbüros nach.
  • Weiterhin benötigen Sie eine allgemein anerkannte Bestätigung einer Auskunftei. Im Regelfall holt diese Auskünfte die Hausbank ein.

Tipps, Informationen und Auskünfte zum KfW-Schnellkredit

Weitere Informationen finden Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau – Programmnummer 078.

Eine telefonische Erstberatung erhalten Sie auch durch die EC Unternehmensberatung. Bitte halten Sie dazu den Jahresabschluss 2019 und evtl. die Abschlüsse 2017 und 2018 bereit. Für von der Corona-Krise besonders betroffene Unternehmen gelten folgende Sonderkonditionen für eine Telefonberatung: 15 Euro zzgl. 19% USt. je angefangener Viertelstunde.

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Ein Kommentar

  1. Stefan (EC Unternehmensberatung)

    Update (01.04.2021)

    Der KfW Schnellkredit sollte zum 30.06.2021 auslaufen, wegen der anhaltenden Corona-Krise wird das Programm bis 31.12.2021 verlängert.

    Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen ab 01.04.2021

    für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 1,8 Mio. Euro (bisher 800.000 Euro)

    für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,125 Mio. Euro (bisher 500.000 Euro)

    für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 675.000 Euro (bisher 300.000 Euro).

    Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.

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