Gründung als Energieberater: eine Branche mit Zukunft

Angesichts des Klimawandels ist die Gründung als Energieberater ein zukunftsträchtiges Geschäftsmodell mit sehr guten Wachstumschancen. In diesem Fall erfolgte die Gründung einer Gesellschaft durch den Zusammenschluss von mehreren Energieberatern , die bereits freiberuflich tätig waren und nun ihre Aktivitäten bündeln.

Gründung als Energieberater - ein Modell mit Zukunft.
Foto: Ulrike Leone auf Pixabay

Hintergrund

Die Mandanten sind zwei erfolgreich am Markt freiberuflich tätige Energieberater, die bisher bereits lose kooperieren. Da sich die Aktivitäten nur zum Teil decken, erteilten sie der EC Unternehmensberatung den Auftrag, die Vor- und Nachteile eines Zusammenschlusses in strategischer und finanzieller Hinsicht zu untersuchen.

Strategische Perspektive

Die Aufnahme der Tätigkeitsfelder ergab geringe Überschneidungen hinsichtlich des Kundenkreises. Doch in der Mehrzahl der Fälle sprechen die Energieberater aber unterschiedliche Zielgruppen an. Deshalb ist aus strategischer Sicht ein gemeinsames Vorgehen sinnvoll. Auch die Einzelinteressen fanden Beachtung, denn beide Energieberater wollen einen Teil ihrer Kunden auch künftig alleine betreuen. Daneben spielt auch die Work-Live-Balance eine Rolle. So wurde vereinbart, dass jeder entsprechend seinen Präferenzen eine festgelegte Zeit in das gemeinsame Unternehmen einbringen soll.

Finanzieller Ausblick

Die Gründung als Energieberater in Form einer gemeinsamen Gesellschaft und die Einrichtung eines Büros verursachen zunächst einmalige Gründungs- und Investitionskosten, die das Ergebnis in den ersten Jahren belasten. Doch eine mittelfristige Finanzplanung hat gezeigt, dass die Synergien überwiegen. Mittelfristig sollen neben den beiden Inhabern drei weitere Mitarbeiter eingestellt werden. Die Anschubfinanzierung kann aus eigenen Mitteln gestemmt werden und das Wachstum soll hauptsächlich aus den laufenden Überschüssen finanziert werden.

Organisatorische Gestaltung

Die Beratung hat sich hier auf die Rechtsform und den Unternehmerlohn der Gründer konzentriert. Hinsichtlich der Rechtsform wurden die Alternativen Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Partnergesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung untersucht. Schließlich fiel die Wahl unter der Abwägung der Vor- und Nachteile auf die GmbH mit zwei Gesellschafter-Geschäftsführern. Diese erlaubt den Gründern zahlreiche Option, denn neben Bezügen als Geschäftsführer haben die Gesellschafter die Wahl, ob sie Gewinnanteile ausschütten oder thesaurieren.

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