Elektroauto als Firmenwagen – dringender Handlungsbedarf

Zusammenfassung

  • Bereits zum 01.01.2023 wurde der Zuschuss für Elektroautos gekürzt, für Hybridelektrofahrzeuge (PHEV) gibt es keinen Zuschuss mehr.
  • Soll das Elektroauto als Firmenwagen genutzt werden, gibt es nur noch bis 31.08.2023 einen Zuschuss, ab dem 01.09.2023 gibt es den Umweltbonus nur noch für Privatpersonen.
  • Bei der Anschaffung müssen Sie lange Lieferzeiten für Elektroautos berücksichtigen.
  • Den Umweltbonus gibt es auch für „junge Gebrauchte“ und Leasingfahrzeuge.
  • Steuerliche Vergünstigen bei der KfZ-Steuer und der Privatnutzung von Elektro-Geschäftswagen bleiben erhalten.
Der Zuschuss für Elektroautos als Firmenwagen entfällt zum 31.08.2023
Handlungsbedarf: Die Umweltprämie für einen elektrischen Firmenwagen gibt es nur noch bis 31.08.2023

Umweltbonus beim Kauf von Elektroautos ab 2023

Bereits seit dem 01.01.2023 gelten neue Richtlinien für die Förderung von Elektroautos. Seitdem werden nur noch rein batteriebetriebene Fahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) gefördert. Für Hybridelektrofahrzeuge (PHEV) gibt es keinen Zuschuss mehr.

Auch für die Obergrenzen der Nettolistenpreise, den Bundeszuschuss und den Händleranteil an der Umweltprämie gelten strengere Regeln. Die Liste der förderfähigen Elektroauto-Fahrzeuge finden Sie auf der Website der BAFA als PDF.

  • Für Elektroautos mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro beträgt der Bundesanteil 4.500 Euro, der Herstelleranteil beträgt 2.250 Euro, zusammen 6.750 Euro.
  • Bei einem Nettolistenpreis des Basismodells über 40.000 Euro bis 65.000 Euro beträgt der Bundesanteil 3.000 Euro und der Herstelleranteil 1.500 Euro, zusammen 4.500 Euro.
  • Ab dem 01.01.2024 wird der Zuschuss nochmals gesenkt. Die Obergrenze für den Nettolistenpreis beträgt dann nur noch 45.000 Euro, der staatlich Umweltbonus beträgt 3.000 Euro, der Herstelleranteil beträgt 1.500 Euro – allerdings nur noch für Privatpersonen.

Wenn Sie den Umweltbonus für Ihr Elektroauto erhalten, muss das Fahrzeug mindestens 12 Monate auf Ihr Unternehmen zugelassen sein. Vorher dürfen Sie das Auto nicht wieder abmelden.

Ein neues Elektroauto als Firmenwagen

Wenn Unternehmen und Selbständige den Umweltbonus für ein Elektroauto als Firmenwagen im Betriebsvermögen beantragen wollen, müssen Sie schnell handeln. Denn ab dem 01.09.2023 entfällt die Förderung für das Elektroauto als Firmenwagen komplett.

Da Sie den staatlichen Umweltbonus erst nach der Zulassung beantragen können, sind die langen Lieferzeiten für Elektroautos problematisch, weil ein unterschriebener Kaufvertrag oder eine Rechnung alleine nicht ausreichen. Im Jahr 2022 mussten Käufer monatelang auf ihr Auto waren, weil viele Hersteller noch nicht über größere Kapazitäten verfügten. Hinzu kamen die Chipkrise und eine erhöhten Nachfrage wegen der reduzierten Umweltprämie. Ein Fahrzeug in Wunschausstattung war kaum unter sechs Monaten zu bekommen. Zwar rechnet das Center Automotive Research (CAR) laut einer aktuellen Studie mit einer Verkürzung der Lieferzeiten im Jahr 2023, bis dahin kann es aber für eine Zulassung für Ihren Firmenwagen zu spät sein.

Falls Sie unbedingt einen Neuwagen möchten, können Sie nach einem Auto „von der Stange“ mit kürzerer Lieferzeit suchen. Das sind Neuwagen ohne Erstzulassung, die bereits produziert, aber noch nicht zugelassen wurden. Sie erhalten dann die volle Förderung für einen Neuwagen, müssen aber Abstriche bei der Wunschkonfiguration in Kauf nehmen.

Gebrauchtwagen und Leasing als Alternative

Wenn Sie bei Ihrem Händler anfragen und keine Auslieferungs- und Zulassungsgarantie bis zum 31.08.2023 bekommen und auch kein Auto von der Stange finden, können Sie ein Elektroauto als Firmenwagen auch gebraucht kaufen oder leasen.

Beim Kauf eines „jungen Gebrauchtfahrzeugs“ erhalten Sie 3.000 Euro staatlichen Umweltbonus und einen Herstellerbonus von 1.500 Euro, zusammen 4.500 Euro. Elektroautos über 65.000 Euro Nettolistenpreis werden nicht gefördert. Als „junges Gebrauchtfahrzeug“ gilt eine Elektroauto, dass

  • maximal ein Jahr alt ist (Datum der Erstzulassung) und
  • eine Laufleistung von maximal 15.000 Kilometern aufweist (Zulassung auf Antragsteller/in) und
  • bei einem Händler gekauft wird.

Eine mehrfache Förderung mit dem deutschen Umweltbonus oder vergleichbaren staatlichen Förderungen aus anderen EU-Staaten ist ausgeschlossen. Wie bei einem Neufahrzeug gilt auch beim Gebrauchtwagen eine Mindesthaltedauer von 12 Monaten.

Auch für ein geleastes Elektroauto als Firmenfahrzeug können Sie eine Zuschuss erhalten. Die Höhe des Umweltbonus ist vom Nettolistenpreis und der Laufzeit des Leasingvertrages abhängig. Junge Gebrauchtfahrzeuge können ebenfalls geleast werden. Je nach Konstellation von Laufzeit, Nettolistenpreis (NLP) und ob ein Neuwagen oder ein Gebrauchtwagen geleast wird, liegt der Gesamtzuschuss zwischen 2.250 und 6.750 Euro.

Laufzeit
NLP
NeuGebraucht
ab 24 Monate
bis 40 Tsd. Euro
6.7504.500
ab 24 Monate
40 bis 65 Tsd. Euro
4.5004.500
12 bis 23 Monate
bis 40 Tsd. Euro
3.3752.250
12 bis 23 Monate
40 bis 65 Tsd. Euro
2.2502.250
Quelle: Bundesanzeiger vom 17.11.2022, eigene Darstellung

Steuerliche Vergünstigungen für Elektroautos

Falls Sie es doch nicht schaffen, Ihr neues Elektroauto bis zum 31.08.2023 als Firmenfahrzeug zuzulassen, kann sich die Anschaffung trotzdem rechnen. Denn für Elektroautos gibt es steuerliche Vorteile.

Als Halter eines reinen Elektroautos (keine Hybridfahrzeug!) zahlen Sie zehn Jahre, längestens bis zum 31.12.2030 keine KfZ-Steuer.

Dazu kommen die Vorteile bei der Versteuerung der privaten Nutzung des Elektoautos als Firmenfahrzeugs. Wenn Sie ein Elektrofahrzeug mit einem Bruttolistenpreis bis 60.000 Euro fahren, versteuern Sie nur 25 Prozent im Vergleich zu einem konventionellen Fahrzeug. Das ist unabhängig davon, ob Sie den Privatanteil nach der 1-Prozent-Regelung oder nach der Fahrtenbuchmethode berechnen. Dadurch schwindet in der Regel der Vorteil der Fahrtenbuchmethode gegenüber der 1-Prozent-Regelung, so dass viele Elektroautofahrer sich den Aufwand für das Fahrtenbuch sparen.

Ob sich eine Elektroauto auch hinsichtlich der laufenden Betriebskosten lohnt, kann pauschal nicht beantwortet werden. Ein Kostenvergleich des ADAC lieferte ein klares Unentschieden. Die Betriebskosten lagen eng beieinander und weder die Elektroautos noch die Verbrenner gingen als klare Sieger aus dem Vergleich hervor.

Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert