Fördermittel: Der Digitalbonus Bayern wird verlängert

Das bayerische Wirtschaftsministerium setzt das seit 2016 bestehende Förderprogramm „Digitalbonus“ bis 2023 fort. Ziel des Digitalbonus ist es, die digitale Transformation von kleinen Unternehmen zu unterstützen, um im Unternehmen einen Sprung auf einen besseren Grad der Digitalisierung und beim IT-Schutzniveau zu erreichen. Pro Jahr stehen für den Digitalbonus Bayern 60 Millionen Euro bereit. Die Anträge können online mit dem Elster-Zertifikat gestellt werden.

Fördermittel: Der Digitalbonus Bayern wird verlängert

Foto: Rainer Sturm | pixelio.de

Das müssen Sie beim Digitalbonus beachten

Den Digitalbonus erhalten ausschließlich kleine Unternehmen, die gewerbliche tätig sind und eine Betriebsstätte in Bayern haben. Als kleines Unternehmen gilt, wer weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro hat. Freiberufler und Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keinen Digitalbonus.

Sie können den Digitalbonus zur „Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen“ (Förderbereich 1) verwenden. Auch für die „Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit“ (Förderbereich 2) wird gefördert. Einige Beispiele sind:

  • Digitalisierung beim Ausmessen auf Baustellen („digitale Baustelle“)
  • Einführung von Dokumentenmanagement-Software („papierloses Büro“)
  • Elektronische Vernetzung mit Zulieferern und Kunden („digitale Wertschöpfungsketten“)
  • Vernetzung von Produktionsanlagen („Industrie 4.0“)
  • Individueller Produktkonfigurator und virtuelle Showrooms („Augmented Reality“)
  • Elektronische Kundenakte („Cloud-Computing“)
  • Expertensysteme („künstliche Intelligenz“)
  • IT-Sicherheits-Audit mit Zertifizierung

Nicht gefördert wird allgemein übliche Hard- und Software oder die Erstellung von allgemeinen Webseiten und Standard-Webshops. Wie bei Förderungen üblich, darf mit den Maßnahmen erst nach der Antragstellung begonnen werden. Darüber hinaus darf das Unternehmen nicht in Insolvenz oder insolvenzbedroht sein.

Der Digitalbonus wird als Zuschuss gezahlt

Nach der Bewilligung haben Sie maximal 18 Monate Zeit, um das Vorhaben umzusetzen. Für den Zuschuss müssen Sie zuwendungsfähige Ausgaben von mindestens 4.000 Euro nachweisen.

  • Beim Digitalbonus Standard werden Ihnen 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erstattet, höchstens aber 10.000 Euro. Der Digitalbonus Standard kann zweimal beantragt werden (je einmal pro Förderbereich).
  • Beim Digitalbonus Plus, der nur für besonders innovative Maßnahmen gewährt wird, beträgt der maximale Zuschuss 50.000 Euro. Der Digitalbonus Plus kann nur einmal beantragt werden und nicht mit dem Digitalbonus Standard kombiniert werden.

Antragstellung und Fördernachweis

Die Antragstellung erfolgt digital mit dem Elster-Zertifkat. Gerne unterstützt Sie die EC Unternehmensberatung bei der Formulierung des Antrags und bei der Zusammenstellung der Unterlagen für den Antrag und den abschließenden Verwendungsnachweis.

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2 Kommentare

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